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Frau hat Gabel im Mund, probiert ein Gericht

Haltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum – Worin liegt der Unterschied?

Sie haben im Vorratsschrank eine Tafel Schokolade mit weißen, fleckigen Stellen gefunden – Was tun? Ab in die Tonne? Nein, wahrscheinlich wurde die Schokolade nur falsch gelagert und ist noch zum Backen geeignet.

Was sagt das Mindesthaltbarkeitsdatum aus?

Verpackte Lebensmittel, bis auf einige Ausnahmen, müssen ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) tragen. Dieses MHD muss deutlich lesbar auf dem Etikett angebracht werden. Zu finden ist es häufig im gleichen Sichtfeld wie die Verkehrsbezeichnung. Steht es an anderer Stelle, muss darauf hingewiesen werden, wo man es findet. Zum Beispiel „Mindestens haltbar bis: siehe Deckel“. Bei frischer Ware wie Obst und Gemüse am Stück, Essig, Salz oder Zucker in fester Form ist kein Haltbarkeitsdatum erforderlich.
Laut Lebensmittelinformationsverordnung ist das Mindesthaltbarkeitsdatum "das Datum, bis zu dem das Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält". Es gibt damit eine Hilfestellung für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln. Häufig sind auf der Verpackung ergänzende Hinweise aufgeführt, wenn besondere Lagerbedingungen, wie zum Beispiel Temperaturen, eingehalten werden müssen, um die Einhaltung der Mindesthaltbarkeit zu gewährleisten.

Können Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch gegessen werden?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum. Es sagt nicht, dass die Ware nach Ablauf des Datums verdorben ist. Verbraucher müssen nach Ablauf des Datums selbst prüfen, ob das Lebensmittel noch genießbar ist. Viele Lebensmittel können auch noch nach Ablauf des MHD gegessen werden. Müsli ist beispielsweise nach Ablauf des MHD in der Regel noch genießbar. Sind Nüsse enthalten, können diese leicht ranzig werden. A und O ist die sachgemäße Lagerung der Produkte. Auch Nudeln, Reis oder Mehl sind bei trockener, richtiger Lagerung nach Ablauf des MHD haltbar. Lebensmittel, die lange gelagert werden, sind anfällig für Schädlinge und sollten deshalb in verschließbaren Behältnissen aufbewahrt werden. Werden die Produkte nicht trocken genug gelagert, können sich schnell Schimmelpilze bilden.

Sehen – Riechen – Schmecken – Schärfen Sie Ihre Sinne!

Bereits vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sollte man immer prüfen, ob Lebensmittel einwandfrei sind. Verpackungen können beispielsweise beschädigt sein und zu einem schnelleren Verderb führen. Auch nach Ablauf des MHD sind Lebensmittel noch genießbar.
Bevor Sie ein Lebensmittel nach Ablauf des MHD wegwerfen, nehmen Sie Ihre Sinne zur Hilfe. Ist die Farbe einwandfrei? Riecht es typisch für das Lebensmittel? Ist die Verpackung noch einwandfrei oder aufgebläht? Hat es noch den typischen Geschmack? Hat sich Schimmel gebildet? Sollten Sie danach Zweifel haben, dann entsorgen Sie das Lebensmittel.

Wann wird das Verbrauchsdatum angegeben?

Bei leicht verderblichen Lebensmitteln muss die Haltbarkeitsdauer als Verbrauchsdatum „zu verbrauchen bis…“ angegeben werden oder bei nicht verpackter Ware auf einem Schild neben dem Produkt vorhanden sein. Gleichzeitig erfolgt ein Hinweis, wie das Lebensmittel gelagert werden soll. Diese Angabe ist zum Beispiel auf Hackfleisch, Geflügelfleisch, Fertigsalaten oder Rohmilch zu finden. Es handelt sich hierbei um Lebensmittel, auf denen sich Keime und Bakterien leicht vermehren. Aus diesem Grund ist eine Gefährdung der Gesundheit nach Ablauf des Datums nicht mehr auszuschließen und das Lebensmittel ist nicht mehr als sicher anzusehen. Nach Ablauf des Verbrauchdatums darf das Produkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Sie sollten Produkte dann nicht mehr essen, sondern entsorgen.

Testen Sie hier Ihr Wissen...

Autorinnen: Ann-Katrin Hillenbrand, Lisa Mildenberger


Quellen:

LS 03/2019

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