
Haltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum – Worin liegt der Unterschied?
Sie haben im Vorratsschrank eine Tafel Schokolade mit weißen, fleckigen Stellen gefunden – Was tun? Ab in die Tonne? Nein, wahrscheinlich wurde die Schokolade nur falsch gelagert und ist noch zum Backen geeignet.
Was sagt das Mindesthaltbarkeitsdatum aus?
Verpackte Lebensmittel, bis auf einige Ausnahmen, müssen ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) tragen. Dieses MHD muss deutlich lesbar
auf dem Etikett angebracht werden. Zu finden ist es häufig im gleichen Sichtfeld wie die Verkehrsbezeichnung. Steht es an anderer
Stelle, muss darauf hingewiesen werden, wo man es findet. Zum Beispiel „Mindestens haltbar bis: siehe Deckel“. Bei frischer
Ware wie Obst und Gemüse am Stück, Essig, Salz oder Zucker in fester Form ist kein Haltbarkeitsdatum erforderlich.
Laut Lebensmittelinformationsverordnung ist das Mindesthaltbarkeitsdatum "das Datum, bis zu dem das Lebensmittel unter angemessenen
Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält". Es gibt damit eine Hilfestellung für den sicheren Umgang mit
Lebensmitteln. Häufig sind auf der Verpackung ergänzende Hinweise aufgeführt, wenn besondere Lagerbedingungen, wie zum
Beispiel Temperaturen, eingehalten werden müssen, um die Einhaltung der Mindesthaltbarkeit zu gewährleisten.
Können Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch gegessen werden?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum. Es sagt nicht, dass die Ware nach Ablauf des Datums verdorben ist. Verbraucher
müssen nach Ablauf des Datums selbst prüfen, ob das Lebensmittel noch genießbar ist. Viele Lebensmittel können auch
noch nach Ablauf des MHD gegessen werden. Müsli ist beispielsweise nach Ablauf des MHD in der Regel noch genießbar. Sind
Nüsse enthalten, können diese leicht ranzig werden. A und O ist die sachgemäße Lagerung der Produkte. Auch Nudeln, Reis
oder Mehl sind bei trockener, richtiger Lagerung nach Ablauf des MHD haltbar. Lebensmittel, die lange gelagert werden, sind anfällig
für Schädlinge und sollten deshalb in verschließbaren Behältnissen aufbewahrt werden. Werden die Produkte nicht trocken
genug gelagert, können sich schnell Schimmelpilze bilden.
Sehen – Riechen – Schmecken – Schärfen Sie Ihre Sinne!
Bereits vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sollte man immer prüfen, ob Lebensmittel einwandfrei sind. Verpackungen
können beispielsweise beschädigt sein und zu einem schnelleren Verderb führen. Auch nach Ablauf des MHD sind Lebensmittel
noch genießbar.
Bevor Sie ein Lebensmittel nach Ablauf des MHD wegwerfen, nehmen Sie Ihre Sinne zur Hilfe. Ist die Farbe einwandfrei? Riecht es typisch
für das Lebensmittel? Ist die Verpackung noch einwandfrei oder aufgebläht? Hat es noch den typischen Geschmack? Hat sich Schimmel
gebildet? Sollten Sie danach Zweifel haben, dann entsorgen Sie das Lebensmittel.
Wann wird das Verbrauchsdatum angegeben?
Bei leicht verderblichen Lebensmitteln muss die Haltbarkeitsdauer als Verbrauchsdatum „zu verbrauchen bis…“ angegeben
werden oder bei nicht verpackter Ware auf einem Schild neben dem Produkt vorhanden sein. Gleichzeitig erfolgt ein Hinweis, wie das
Lebensmittel gelagert werden soll. Diese Angabe ist zum Beispiel auf Hackfleisch, Geflügelfleisch, Fertigsalaten oder Rohmilch zu
finden. Es handelt sich hierbei um Lebensmittel, auf denen sich Keime und Bakterien leicht vermehren. Aus diesem Grund ist eine
Gefährdung der Gesundheit nach Ablauf des Datums nicht mehr auszuschließen und das Lebensmittel ist nicht mehr als sicher
anzusehen. Nach Ablauf des Verbrauchdatums darf das Produkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Sie sollten Produkte dann nicht mehr
essen, sondern entsorgen.
Autorinnen: Ann-Katrin Hillenbrand, Lisa Mildenberger
Quellen:
- Verbraucherzentrale HH: Mindesthaltbarkeit: Wann muss ich Lebensmittel wirklich wegwerfen? (zuletzt aufgerufen: 07.03.2019)
- BLL: Zehn Fragen und Antworten zum Mindesthaltbarkeitsdatum (zuletzt aufgerufen: 07.03.2019)
- Lebensmittelklarheit: Informationen (zuletzt
aufgerufen: 07.03.2019)
LS 03/2019