Die Landeskantinen sollen zukünftig in Baden-Württemberg eine Vorbildrolle einnehmen. Mit der neuen Verwaltungsvorschrift
Kantine (VwV Kantine) des Landes soll vor allem der ökologische Landbau im Land und die regionalen Wertschöpfungsketten
gestärkt werden. Die Landeskantinen sollen mehr regionale und bio-regionale Produkte einsetzen. Zusätzlich soll das
Verpflegungsangebot nachhaltiger werden. Die wesentlichen Ziele der zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen VwV Kantine sind:
- Der Einsatz von regionalen und bio-regionalen Produkten wird erhöht.
- Eine Bio-Zertifizierung durch eine zugelassene Öko-Kontrollstelle muss durchgeführt werden.
- Das Speisenangebot muss an die Saison angepasst sein.
- Es müssen Lebensmittelreste vermieden werden.
- Die Speiseplanung soll sich am DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Betrieben, Behörden und Hochschulen orientieren.
Die Landeskantinen werden durch ein Begleitprogramm mit Web-Seminaren, Workshops, Vor-Ort-Beratungen und Netzwerktreffen unterstützt. Für das Begleitprogramm arbeiten unterschiedliche Akteure mit verschiedenen Themenschwerpunkten zusammen. Das LErn BW steuert verschiedene Angebote zum Schwerpunkt "Nachhaltige Verpflegung" bei. Dazu zählen zum Beispiel Angebote zur Speiseplangestaltung, Kommunikationsstrategien oder zur Durchführung der Bio-Zertifizierung. Manche Veranstaltungen im Rahmen des Begleitprogramms der Landeskantinen werden öffentlich angeboten, da viele Themen ebenfalls für andere Einrichtungen in der Hochschul- und Betriebsverpflegung von Interesse sind. Diese sind:
- Web-Seminarreihe "Wissen kompakt serviert"
- Weitere öffentlichen Angebote werden hier bekannt gegeben.
Weiterhin können die Landeskantinen individuelle Beratungen durch die vom LErn BW ausgebildeten Coaches für die Gemeinschaftsverpflegung in Anspruch nehmen.
Zum Hintergrund:
Das Land Baden-Württemberg geht bereits seit 2017 durch eine umfassende Ernährungsstrategie mit gutem Beispiel voran. "Im Koalitionsvertrag ist außerdem festgelegt, bis 2030 den regionalen Bio-Anteil in landeseigenen Kantinen auf 30 bis 40 Prozent zu steigern. Darüber hinaus hat sich das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) mit der Verabschiedung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes zum Ziel gesetzt, den Anteil des ökologischen Landbaus im Land nachfrageorientiert auf 30 bis 40 Prozent zu erhöhen" (siehe Pressemitteilung MLR). Die Verwaltungsvorschrift Kantine wurde vom MLR gemeinsam mit dem Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg verabschiedet.