Im Jahr 2025 wird eine neue Qualifikation angeboten.
Nähere Informationen zu der Qualifikation 2025 finden Sie in diesem Infopapier.
Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Nachweis über Berufs-
bzw. Studienabschlüsse sowie Zusatzqualifikationen) bis zum 28.02.2025 an ernaehrung@lel.bwl.de mit dem Betreff „Qualifikation
Coachin / Coach für Gemeinschaftsverpflegung“ oder postalisch an Landeszentrum für Ernährung Baden-Württemberg an
der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL) z. Hd. Anne Hassel, Oberbettringerstr. 162, 73525
Schwäbisch Gmünd.
Einer der 9 Leitsätze der weiterentwickelten Ernährungsstrategie Baden-Württemberg lautet "Wir fördern qualitätsvolle und nachhaltige Essensangebote außer Haus". Dazu gehören neben einem ausgewogenen und attraktiven Essensangebot auch regionale und ökologisch erzeugte Lebensmitteln, die eine nachhaltige Ernährung erleichtern. Ab 2026 wird zudem für Kinder in Grundschulen der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung eingeführt. Dadurch werden noch mehr Kinder an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Hierauf müssen sich die Schulen und Mensen bereits jetzt vorbereiten.
Doch eine ausgewogene Gemeinschaftsverpflegung anzubieten ist sehr komplex. Zum einen gilt es unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen und zum anderen individuelle Lösungen entsprechend den Gegebenheiten vor Ort zu finden. Die Organisation und die Abwicklung von Verpflegungsleistungen stellen die Akteurinnen und Akteure in der Gemeinschaftsverpflegung häufig vor komplexe Sachfragen. Bei der Lösung dieser Fragen stehen in Baden-Württemberg allen Einrichtungen und Trägern der Gemeinschaftsverpflegung die Coachinnen und Coaches für die Gemeinschaftsverpflegung hilfreich zur Seite. Dies sind erfahrene Fachkräfte, die vom Landeszentrum für Ernährung geschult und betreut werden. Die Coachinnen und Coaches arbeiten selbstständig auf Honorarbasis. Die sogenannte Basisberatung können alle Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung einmal jährlich in Anspruch nehmen und umfasst Beratungsthemen wie z. B. Allergenkennzeichnung, Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, Speiseplanoptimierung und viele weitere. Diese Leistung im Umfang von ca. 3 Stunden wird vom Landeszentrum für Ernährung finanziert. Weitere Beratungstermine kann der Auftraggeber/ die Auftraggeberin bei Bedarf individuell mit der Coachin/ dem Coach auf eigene Kosten vereinbaren.
Voraussetzung für die Tätigkeit als Coachin oder Coach ist eine Teilnahme an einer Qualifikation des Landeszentrums für Ernährung. Sie besteht aus einer dreitägigen Grundqualifikation. Darauf aufbauend müssen je nach gewünschtem Einsatzgebiet die zweitägigen Aufbauqualifikationen "Kita- und Schulverpflegung", "Hochschul- und Betriebsverpflegung" und/oder "Klinik- und Seniorenverpflegung" belegt werden. Eine Teilnahme an der Grundqualifikation ohne weitere Aufbauqualifikation (Kita- und Schulverpflegung, Hochschul- und Betriebsverpflegung, Klinik- und Seniorenverpflegung) ist nicht ausreichend zur Ausübung der Tätigkeit als Coachin/Coach für Gemeinschaftsverpflegung. Es können bei Interesse alle Qualifikationen besucht werden. Die Aufbauqualifikationen können allerdings nur nach vorheriger Grundqualifikation besucht werden.
In der Grundqualifikation werden lebensweltübergreifende Aspekte der Gemeinschaftsverpflegung behandelt, wie zum Beispiel die Themen Hygiene in der Gemeinschaftsverpflegung, Nachhaltigkeit, Allergenkennzeichnung etc. Die Aufbauqualifikationen beinhalten die spezifischen Themen und Besonderheiten der jeweiligen Lebenswelt. Unter anderem werden die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung der jeweiligen Lebenswelt und der Umgang mit den zielgruppenspezifischen Personen thematisiert.
Nähere Informationen zu der Qualifikation 2025 finden Sie in diesem Infopapier (Termine, Rahmenbedingungen, Kosten, Ort, etc.).
Für die Tätigkeit als Coachin/Coach sind Personen geeignet, die
- in oder an der Grenze zu Baden-Württemberg wohnen,
- eine qualifizierte Ausbildung oder ein Studium in den Berufsfeldern Ernährung, Hauswirtschaft, Hygiene, Diätetik, Lebensmittelkontrolle, Küchenplanung, Gesundheitswesen, Architektur mit Erfahrungen in der Gemeinschaftsverpflegung aufweisen,
- eine abwechslungsreiche freiberufliche Tätigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung suchen,
- eine Reisebereitschaft innerhalb Baden-Württembergs mitbringen und
- gerne mit Menschen zusammenarbeiten.
Hinweis:
Für die Arbeit als Coachin/Coach wird nach der Aufbauqualifikation eine Rahmenvereinbarung zwischen der Coachin oder dem Coach und
dem Landeszentrum für Ernährung abgeschlossen. Ihre Einsätze planen Coachinnen und Coaches zeitlich, methodisch und
inhaltlich eigenständig.
Die Vergütung erfolgt nach Honorarsätzen, die das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
festlegt.
Sind Aktionen im Bereich Ernährungsbildung bei Kindern gewünscht, wird an Expertinnen und Experten in diesem Bereich, die Referentinnen und Referenten der Landesinitiative BeKi – Bewusste Kinderernährung verwiesen.
Beratungsthemen können beispielsweise sein:
- Speiseplanung (nach Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die jeweilige Lebenswelt)
- Nachhaltige Verpflegung (z. B. Erhöhung des Einsatzes von regionalen, saisonalen oder ökologisch produzierten Lebensmitteln)
- Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
- Verpflegungskonzepte
- Küchen-, Kantinen- und Mensaplanung (Umbau, Neubau, Interimslösung)
- Hygienemaßnahmen
- Qualität der Verpflegung
- Bestandsanalysen
- Zufriedenheit und Akzeptanz der Verpflegung
- Nudging
- Leistungsverzeichnis
- Ablaufoptimierung
- Abrechnungssysteme
- Akzeptanzerhöhende Maßnahmen
Nach der Qualifizierung können Coachinnen und Coaches Schwerpunkte zu bevorzugten Themenfeldern wählen.
Sind Aktionen im Bereich Ernährungsbildung bei Kindern gewünscht, wird an Expertinnen und Experten in diesem Bereich, die Referentinnen und Referenten der Landesinitiative BeKi – Bewusste Kinderernährung verwiesen.
Alle Akteurinnen und Akteure der Gemeinschaftsverpflegung in den folgenden Lebenswelten:
- Kita
- Schule
- Berufsschule
- Hochschulen und Universitäten
- Betriebe und Landeskantinen
- Kliniken und Rehakliniken
- Senioreneinrichtungen
- Ambulante Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Die Beratung können beispielsweise hauswirtschaftliche oder pädagogische Fachkräfte, Einrichtungs- oder Küchenleitungen, die Träger, Fördervereine, Elternvereine, etc. beantragen.