Was machen die Coachinnen und Coaches für Kita- und Schulverpflegung?
Die Aufgabe der Coachinnen und Coaches ist es, Kommunen, Kitas und Schulen sowie Caterer in ihrem Bemühen um eine höhere
Akzeptanz und Qualität der Kita- und Schulverpflegung zu unterstützen. Sie kommen vor Ort, z. B. in die Einrichtungen und beraten
die Akteure der Kita- und Schulverpflegung. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt stets auf der Beratung, die Entscheidungen treffen die
Entscheidungsträger vor Ort. Sind Aktionen im Bereich Ernährungsbildung gewünscht, wird an Experten in diesem Bereich, die
Referentinnen und Referenten der Landesinitiative BeKi
– Bewusste Kinderernährung verwiesen.
Nach der Qualifizierung stehen Ihnen vielfältige Tätigkeitsfelder offen.
Das Landeszentrum für Ernährung bietet Unterstützung durch die Coachinnen und Coaches in Form der sogenannten
Basisberatung.
Die Basisberatungen befassen sich in allen Lebenswelten unter anderem mit folgenden Themen:
- Küchen- und Mensaplanung (Umbau, Neubau, Interimslösung)
- Speiseplanung (nach DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas bzw. Schulen)
- Leistungsverzeichnis und Ausschreibung
- Hygienemaßnahmen
- Qualität der Verpflegung
- Bestandsanalysen
- Zufriedenheit und Akzeptanz der Verpflegung
- Ablaufoptimierung
- Abrechnungssysteme
- Nachhaltigkeit
- nachhaltige Verpflegung (Einsatz von ökologisch erzeugten Lebensmitteln)
- Lebensmittelverschwendung
Geeignet sind Personen, die
- in oder an der Grenze zu Baden-Württemberg wohnen,
- eine qualifizierte Ausbildung oder Studium in den Berufsfeldern Ernährung, Hauswirtschaft, Hygiene, Diätetik, Lebensmittelkontrolle, Küchenplanung und/oder Gesundheitswesen, Architektur in Kombination mit Ernährungskenntnissen aufweisen,
- eine abwechslungsreiche freiberufliche Tätigkeit im Bereich Kita- und Schulverpflegung suchen,
- eine Reisebereitschaft innerhalb Baden-Württembergs aufweisen und
- gerne mit Menschen zusammenarbeiten.
Hinweis:
Für die Arbeit als Coachin/Coach erhalten Sie eine Rahmenvereinbarung.
Ihre Einsätze planen Sie zeitlich, methodisch und inhaltlich eigenständig.
Die Vergütung erfolgt nach Honorarsätzen, die das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
festlegt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: anne.hassel@lel.bwl.de