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Kollegen und Kolleginnen arbeiten zusammen an einem Projekt

Wir suchen Sie! Coachinnen und Coaches für Gemeinschaftsverpflegung

Einer der 9 Leitsätze der weiterentwickelten Ernährungsstrategie Baden-Württemberg lautet "Wir fördern qualitätsvolle und nachhaltige Essensangebote außer Haus". Dazu gehören neben einem ausgewogenen und attraktiven Essensangebot auch regionale und ökologisch erzeugte Lebensmitteln, die eine nachhaltige Ernährung erleichtern. Geplant ist eine Kantinenrichtlinie mit Mindestanforderungen für die nachhaltige öffentlilche Beschaffung von Lebensmitteln in Landeskantinen, damit sollen diese eine Vorbildfunktion im Land einnehmen. Ab 2026 wird zudem für Kinder in Grundschulen der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung eingeführt. Dadurch werden noch mehr Kinder an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Hierauf müssen sich die Schulen und Mensen bereits jetzt vorbereiten.

Doch eine ausgewogene Gemeinschaftsverpflegung anzubieten ist sehr komplex. Zum einen gilt es die unterschiedlichen Interessen unter einen Hut zu bringen und zum anderen individuelle Lösungen entsprechend den Gegebenheiten vor Ort zu finden. Die Organisation und die Abwicklung von Verpflegungsleistungen stellen die Akteure in der Gemeinschaftsverpflegung vor komplexe Sachfragen. In Baden-Württemberg stehen allen Einrichtungen und Trägern der Gemeinschaftsverpflegung die Coachinnen und Coaches für Gemeinschaftsverpflegung hilfreich zur Seite. Dies sind erfahrene Fachkräfte, die vom Landeszentrum für Ernährung geschult und betreut werden. Die Coachinnen und Coaches arbeiten selbstständig auf Honorarbasis. Die sogenannte „Basisberatung“ im Umfang von ca. 3 Stunden wird vom Landeszentrum für Ernährung finanziert. Ein weiterer Beratungsbedarf kann der Auftraggeber individuell mit der Coachin/dem Coach vereinbaren.

Qualifikation für Coachinnen und Coaches für Gemeinschaftsverpflegung

Voraussetzung für die Tätigkeit ist eine Qualifikation durch das Landeszentrum für Ernährung. Sie besteht aus einer dreitägigen Grundqualifikation. Darauf aufbauend müssen die Aufbauqualifikationen "Kita- und Schulverpflegung" und/oder "Hochschul- und Betriebsverpflegung" belegt werden. Eine Teilnahme der Grundqualifikation ohne weitere Aufbauqualifikation (Kita- und Schulverpflegung oder Hochschul- und Betriebsverpflegung) ist nicht ausreichend zur Ausübung der Tätigkeit als Coachin/Coach für Gemeinschaftsverpflegung. Es können bei Interesse beide Qualifikationen besucht werden.
Die Aufbauqualifikationen Kita- und Schulverpflegung bzw. Hochschul- und Betriebsverpflegung können nur nach vorheriger Grundqualifikation besucht werden.
Ausnahme: Personen, die 2023 bereits die Qualifikation Coachin/Coach für Klinik- und Seniorenverpflegung erlangt haben.

Der Termin für die Grundqualifikation ist der 13. - 15.07.2023
Die Aufbauqualifikation Kita- und Schulverpflegung findet am 10. - 11.11.2023 statt, die Aufbauqualifikation Hochschul- und Betriebsverpflegung am 20. - 21.10.2023.

Nähere Informationen können Sie dem Infopapier entnehmen.

Bitte schicken Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Nachweis über Berufs- bzw. Studienabschlüsse sowie Zusatzqualifikation) bis zum 16.06.2023 an ernaehrung@lel.bwl.de mit dem Betreff „Qualifikation Coachin / Coach für Gemeinschaftsverpflegung“ oder postalisch an Landeszentrum für Ernährung Baden-Württemberg an der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL) z. Hd. Anne Hassel, Oberbettringerstr. 162, 73525 Schwäbisch Gmünd.
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, für welche Qualifikation (Kita- und Schulverpflegung, Hochschul- und Betriebsverpflegung oder beides) Sie sich bewerben.
Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen werden diese geprüft. Im Falle einer Zusage erhalten Sie den Link zur Anmeldung.

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