Bei der Auswahl des Speiseanbieters in Kitas und Schulen gibt es vieles zu beachten: Wie hoch ist der Auftragswert, handelt es sich um ein offenes Verfahren und welche Verfahrensarten gibt es überhaupt? Was gehört alles in die Vergabeunterlagen? Wie schreibt man ökologisch erzeugte Lebensmittel aus und darf man regionale Lebensmittel fordern? Wie ist das mit der E-Vergabe? Und was bedeutet Oberschwellen-bzw. Unterschwellenvergabe? Diese Fragen und viele weitere beschäftigen häufig die Verantwortlichen der Kita- und Schulverpflegung und stellen viele Kommunen, ob mit oder ohne Vergabestelle, vor große Herausforderungen! Viele rechtliche Vorgaben und Fristen gilt es zu beachten, um eine Verpflegung anzubieten, mit der alle Seiten einverstanden sind und die allen schmeckt.
Der nächste Termin findet im Frühjahr 2025 statt.
Tagungsort
Web-Seminar
Teilnahmegebühr
25,00 € pro Person
Veranstalter
LErn BW – Landeszentrum für Ernährung an der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL)
Wenn Sie angemeldet sind, aber doch nicht kommen können
Abmeldungen bis zwei Wochen vor der Veranstaltung sind kostenfrei möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt fällt der volle Kostenbeitrag an, unabhängig vom Grund der Absage. Die Nennung eines Ersatz-Teilnehmenden ist nicht möglich. Die Abmeldung senden Sie bitte schriftlich an ernaehrungsbildung@lel.bwl.de.
Weitere Infos: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL)