Einer der 9 Leitsätze der weiterentwickelten Ernährungsstrategie Baden-Württemberg lautet "Wir fördern
qualitätsvolle und nachhaltige Essensangebote außer Haus". Dazu gehören neben einem ausgewogenen und attraktiven
Essensangebot auch regionale und ökologisch erzeugte Lebensmitteln, die eine nachhaltige Ernährung erleichtern. Geplant ist eine
Kantinenrichtlinie mit Mindestanforderungen für die nachhaltige öffentlilche Beschaffung von Lebensmitteln in Landeskantinen,
damit sollen diese eine Vorbildfunktion im Land einnehmen. Ab 2026 wird zudem für Kinder in Grundschulen der Rechtsanspruch auf eine
Ganztagsbetreuung eingeführt. Dadurch werden noch mehr Kinder an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Hierauf müssen sich die
Schulen und Mensen bereits jetzt vorbereiten.
Doch eine ausgewogene Gemeinschaftsverpflegung anzubieten ist sehr komplex. Zum einen gilt es die unterschiedlichen Interessen unter
einen Hut zu bringen und zum anderen individuelle Lösungen entsprechend den Gegebenheiten vor Ort zu finden. Die Organisation und die
Abwicklung von Verpflegungsleistungen stellen die Akteure in der Gemeinschaftsverpflegung vor komplexe Sachfragen. In
Baden-Württemberg stehen allen Einrichtungen und Trägern der Gemeinschaftsverpflegung die Coachinnen und Coaches für
Gemeinschaftsverpflegung hilfreich zur Seite. Dies sind erfahrene Fachkräfte, die vom Landeszentrum für Ernährung geschult
und betreut werden. Die Coachinnen und Coaches arbeiten selbstständig auf Honorarbasis. Die sogenannte „Basisberatung“ im
Umfang von ca. 3 Stunden wird vom Landeszentrum für Ernährung finanziert. Ein weiterer Beratungsbedarf kann der Auftraggeber
individuell mit der Coachin/dem Coach vereinbaren.
Qualifizierung für Coachinnen und Coaches für Gemeinschaftsverpflegung
Voraussetzung für die Tätigkeit ist eine Qualifizierung durch das Landeszentrum für Ernährung. Sie besteht aus einer
dreitägigen Grundqualifikation. Darauf aufbauend müssen die Aufbauqualifikationen "Kita- und Schulverpflegung" und/oder
"Hochschul- und Betriebsverpflegung" belegt werden. Eine Teilnahme der Grundqualifikation ohne weitere Aufbauqualifikation (Kita- und
Schulverpflegung oder Hochschul- und Betriebsverpflegung) ist nicht ausreichend zur Ausübung der Tätigkeit als Coachin/Coach
für Gemeinschaftsverpflegung. Es können bei Interesse beide Qualifikationen besucht werden.
Die Aufbauqualifikationen Kita- und Schulverpflegung bzw. Hochschul- und Betriebsverpflegung können nur nach vorheriger
Grundqualifikation besucht werden.
Ausnahme: Personen, die 2023 bereits die Qualifikation Coachin/Coach für Klinik- und Seniorenverpflegung erlangt
haben.
Der Termin für die Grundqualifikation ist der 15. - 17.07.2023
Die Aufbauqualifikation Kita- und Schulverpflegung findet am 10. - 11.11.2023 statt, die
Aufbauqualifikation Hochschul- und Betriebsverpflegung am 20. - 21.10.2023.
Nähere Informationen können Sie dem Infopapier
entnehmen.
Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen werden diese geprüft. Im Falle einer Zusage erhalten Sie den Link zur Anmeldung.
Neugierig geworden? Weitere Informationen erhalten Sie bei der Online-Infoveranstaltung
am 15. Februar 2023