Kostenfreie Basisberatung
Jede Einrichtung mit Gemeinschaftsverpflegung in Baden-Württemberg kann einmal jährlich eine Basisberatung (PDF) beim Landeszentrum für Ernährung beantragen. Je nach gewünschtem Beratungsthema wird die passende Coachin bzw. der passende Coach mit entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkt für Sie beauftragt. Den konkreten Inhalt sowie Termin der etwa dreistündigen Basisberatung legen Sie individuell mit der Coachin oder dem Coach fest. Die Basisberatung ist für Sie kostenfrei. Die Kosten übernimmt das Landeszentrum für Ernährung. Weitere Termine können Sie bei Bedarf direkt mit der Coachin bzw. dem Coach auf eigene Kosten vereinbaren.
Die Coachinnen und Coaches beraten alle Akteurinnen und Akteure, die an der Verpflegung in der jeweiligen Lebenswelt beteiligt sind bei der Umsetzung oder Verbesserung ihres individuellen Verpflegungskonzeptes.
Hinweis: Alle Leistungen des Landeszentrums können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel genehmigt werden.
Sie benötigen fachkompetente Beratung oder eine neutrale Moderation an Ihrem Runden Tisch? Sie möchten den Essensraum
umgestalten oder die Attraktivität Ihres Verpflegungsangebots steigern?
Die Coachinnen und Coaches für Gemeinschaftsverpflegung unterstützen Sie dabei! Direkt bei Ihnen vor Ort und ganz individuell zu
Ihrer Fragestellung. Denn in der Gemeinschaftsverpflegung gibt es kein Patentrezept. So vielfältig wie die Essensgäste sind auch
die Rahmenbedingungen vor Ort.
Sie haben Interesse an einer kostenfreien Basisberatung oder Fragen zu unserem Angebot?
Dann wenden Sie sich gerne an die entsprechende Ansprechperson.
- Speiseplanung (nach Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die jeweilige Lebenswelt)
- Allergenkennzeichnung
- Nachhaltige Verpflegung (z. B. Erhöhung des Einsatzes von regionalen, saisonalen oder ökologisch produzierten Lebensmitteln)
- Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
- Verpflegungskonzepte
- Küchen-, Kantinen- und Mensaplanung (Umbau, Neubau, Interimslösung)
- Hygienemaßnahmen
- Qualität der Verpflegung
- Bestandsanalysen
- Zufriedenheit und Akzeptanz der Verpflegung
- Nudging
- Leistungsverzeichnis
- Ablaufoptimierung
- Abrechnungssysteme
- Akzeptanzerhöhende Maßnahmen
Die Coachinnen und Coaches für die Kita- und Schulverpflegung beraten Akteure von
Einrichtungen, in denen Kleinkinder, Kinder und Jugendliche verpflegt werden. Dazu zählen unter anderem:
- Kindertageseinrichtungen
- Schulen
- Schulmensen
- Träger von Kitas und Schulen
- Caterer von Kitas und Schulen
- Elternvereine und Fördervereine
- hauswirtschaftliches und pädagogisches Personal in Kitas und Schulen
- Küchenleitungen
Die Coachinnen und Coaches für die Hochschul- und Betriebsverpflegung beraten Akteure von Einrichtungen, in denen (junge) Erwachsene im Rahmen ihrer Berufsausbildung oder Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit verpflegt werden. Dazu zählen unter anderem:
- Berufsschulen und Bildungszentren für junge Erwachsene
- Hochschulen
- Landeskantinen
- Betriebe mit und ohne Kantine
- Caterer von Hochschul- und Betriebskantinen
- hauswirtschaftliches Personal
- Fachkräfte des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Küchenleitungen
Die Coachinnen und Coaches für die Klinik- und Seniorenverpflegung beraten Akteure
von Einrichtungen, in denen ältere Personen, Patientinnen und Patienten sowie Rehabilitandinnen und Rehabilitanden verpflegt werden.
Dazu zählen unter anderem:
- Kliniken
- Rehabilitationseinrichtungen
- Senioreneinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Anbieter von Mittagstischen
- hauswirtschaftliches Personal
- Küchenleitungen
Die Coachinnen und Coaches für Gemeinschaftsverpflegung haben alle eine Grundqualifikation des Landeszentrums für
Ernährung durchlaufen und sich für die Beratung in einer oder mehreren Lebenswelten (Kita- und Schulverpflegung, Hochschul- und
Betriebsverpflegung oder Klinik-und Seniorenverpflegung) weiterqualifiziert. Hier geht es zum Stellenangebot für
Coachinnen und Coaches der Gemeinschaftsverpflegung.